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BAföG

Die Theaterschule Yorick ist eine staatlich genehmigte Berufsfachschule für Theater (gem. Art. 13 und Art. 102, Abs. 2, Satz 1 BayEUG und Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Unsere Schüler haben deshalb Anrecht auf staatliche Ausbildungsförderung (BAföG*).

Im Fall der Theaterschule Yorick handelt es sich um Schüler-BAföG (abhängig von der Schulart). Dieses wird in der Regel als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Hilfreiche Links zum Thema BAföG:
BAföG-Berechtigung
Liste der BAföG-Ämter bei Schüler-BAföG
Infos zum BAföG-Höchstsatz
Infos zum Bildungskredit des Bundes
Infos zu BAföG und Antragsformblätter auf muenchen.de